Stand: 20.01.21
Regelungen zum Lockdown/Fernunterricht
Ab Mittwoch, 16.12.20, gilt in Deutschland ein weitgehender Lockdown, der inzwischen bis zum 14.02.21 verlängert wurde.
Wir bitten um Beachtung der nachfolgenden Regelungen für die Zeit des verhängten Lockdowns und des damit verbundenen Fernunterrichts.
Elternschreiben der Ministerin hierzu
Schreiben der Ministerin Dr. Hubig an die Abiturient(inn)en
Unterricht ab 04.01. bis vsl. 14.02.21
- Ab dem 04.01. geht die Schule komplett in den Fernunterricht. Sollte die Ausstattung zu Hause dazu fehlen, können noch Laptops aus dem Sofortprogramm geliehen werden.
- Der Austausch (und die Rückgabe) von Aufträgen erfolgt über Moodle.
- Es gibt regelmäßige Angebote an online-Unterricht (BigBlueButton), in der Regel (soweit die Plattformen den Ansturm aushalten):
- Hauptfächer mit vier oder fünf Wochenstunden sowie alle Leistungsfächer pro Woche mindestens zwei Stunden.
- alle anderen Fächer mindestens eine Stunde pro Woche.
- Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem geltenden Stundenplan.
- Die Stunden mit online-Unterricht sind im Stundenplan bekannt gegeben.
- Die Festlegung der online-Stunden gilt bis zum Ende des Lockdowns.
- Schüler*innen sind zur Teilnahme am online Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderung - Krankheit oder technische Probleme - muss dies wie sonst auch gemeldet werden (z.B. Sekretariat telefonisch oder per Mail).
- Punktuell können auch Leistungsmessungen z.B. durch individuelle Termine für mündliche Prüfungen abgesprochen werden.
Notbetreuung ab 04.01.
- Eine Notbetreuung für die Stufen 5-7 wird eingerichtet.
- Stufe 5 trifft sich in CL2
- Stufe 6 in CL1
- Stufe 7 in 2.13
- Die Eltern bitten wir dafür um Anmeldung am Vortag unter info@leibniz-pirmasens.de oder telefonisch (06331 14590).
- In der Notbetreuung soll vor allem die Möglichkeit zur Teilnahme an online-Unterricht angestrebt werden, soweit das technisch möglich ist.
MSS 13
- In Stufe 13 geht es nach den Ferien nur für die Leistungskurse weiter.
- Die drei Tage bis zum schriftlichen Abitur sollen für letzte Absprachen und die Klärung von Fragen benutzt werden.
- Entsprechende online-Angebote werden nach Stundenplan abgehalten, um Terminkollisionen zu vermeiden.
- Die schriftlichen Prüfungen finden wie geplant statt.
Hoffen wir, dass der Lockdown den gewünschten Effekt bringt und wir bald wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren!
Grundlagen
Grundlage der Planung sind die „Leitlinien für den Unterricht an Gymnasien" des Bildungsministeriums vom 30.6.20 sowie des 6. Hygieneplan des Landes. und des Merkblatts zum Umgang mit Erkältungssymptomen.
Es sind drei Szenarien zu planen:
- Regelbetrieb ohne Abstandsgebot - damit „starten" alle Schulen in Rheinland-Pfalz
- Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot
- Temporäre Schulschließung
Aktuelle Situation
Die Entscheidungen über Quarantäne-Anordnungen treffen alleine die Fachkräfte im Gesundheitsamt. Dass bei der umfangreichen Testung im Zuge der ersten Fälle an unserem Gymnasium keine weiteren Infektionen gefunden wurden, zeigt, dass auf die Einschätzung des Gesundheitsamtes vertraut werden kann. Wir danken hier ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit.
Wichtige generelle Regelungen
Wir wollen die Infektionsgefahr (so weit wie möglich und durchführbar) verringern - nur so können wir mithelfen zu vermeiden, dass es irgendwann zu Szenario 2 oder 3 kommen muss. Daher gelten folgende Einschränkungen und Vorschriften, wie sie bei der Gesamtkonferenz am 14.8.20 beschlossen wurden:
- Lt. 6. Hygieneplan gilt: "Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder mit COVID-19 zu vereinbarende Symptome aufweisen (z.B. Husten, Fieber, Störungen des Geruchs-/Geschmackssinns, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall) oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer infizierten Person hatten [...] dürfen die Einrichtung nicht betreten."
- "Tritt ein Infekt mit allgemeiner Erkältungssymptomatik auf, darf die Schule nicht besucht werden. Dies schließt unter der Berücksichtigung der derzeitigen Infektionslage auch eine geringgradige Erkältungssymptomatik ein. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch ist erst wieder möglich, sofern die Schülerinnen und Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind."
- Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich morgens direkt in den Unterrichtsraum der ersten Stunde.
- Generell gilt: Abstand halten, wo immer das möglich ist.
- Es gilt eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände (auch im Freien und
ab November im Unterricht). Die Masken müssen von den Schülerinnen und Schülern von zu Hause mitgebracht werden.
- Es muss regelmäßig und häufig gelüftet werden, mind. alle 20 min. durch "Stoßlüften".
- Ab November kann der Sportunterricht nicht mehr in der Halle stattfinden. Er wird nach Möglichkeit noch im Freien abgehalten oder durch ein alternatives Bewegungsangebot (z.B. auch Spaziergänge in der Mittelstufe) ersetzt. Bitte achten Sie auf witterungsgemäße Kleidung der Kinder.
Unterrichtszeiten - Pausen
- Wir richten weiterhin "Zwischenpausen" ein, um auch das Händewaschen zu ermöglichen. Dafür gibt es nur eine große Pause:
1. Stunde | 7.55 Uhr - 8.40 Uhr (Einlass verpflichtend um 7.50 Uhr) |
2. Stunde | 8.45 Uhr - 9.30 Uhr |
3. Stunde | 9.35 Uhr - 10.20 Uhr |
Pause | 10.20 Uhr - 10.35 Uhr |
4. Stunde | 10.35 Uhr - 11.20 Uhr |
5. Stunde | 11.25 Uhr - 12.10 Uhr |
6. Stunde | 12.15 Uhr - 12.55 Uhr |
- Die Klassenstufen 5-7 begeben sich schon 5 min. früher in die Pause (also um 10.15 Uhr) und kehren erst mit dem zweiten Klingeln zurück.
- Bei Regen wird die Hofpause im letzten Klassenraum verbracht. Ein Raumwechsel erfolgt ggf. erst danach.
- Der Trinkwasserspender ist wieder in Betrieb und kann per "Einbahnregelung" genutzt werden.
- Der Pausenverkauf kann weiterhin nicht stattfinden.
- Die Aufenthaltsräume sind in der Oberstufe nach Jahrgangsstufen getrennt im Untergeschoss - auch dort ist Maskenpflicht.